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Kontakt:

Franz Krenn, Jun.
Fahrzeugteile - Kraftfahrzeugtechnik
Liebensdorf 33
A-8081 Empersdorf
Tel: +43 664 1362 775
office@kfz-krenn.com
UID: ATU68505708
www.kfz-krenn.com

Bankverbindung:

Konto: Franz Krenn, Jun.
Bank: Raiffeisenbank Hausmannstätten
BIC: RZSTAT2G133
IBAN: AT46 3813 3000 0063 4592

GISA Eintrag:

Handel:
34470466
Kraftfahrzeugtechnik:
33850733

Umsatzsteuer-ID:

ATU68505708

Steuernummer:

72-518/8312

Datenschutz und AGB´s:

Kammerzugehörigkeit:
WK Steiermark

Gerichtsstand:
Graz

Informationspflicht lt. §5 Abs. 1, e-Commerce-Gesetz

Erklärung zur Informationspflicht
(Datenschutzerklärung)


Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003). In diesen Datenschutzinformationen informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website.

Beim Besuch unserer Webseite wird Ihre IP-Adresse, Beginn und Ende der Sitzung für die Dauer dieser Sitzung erfasst. Dies ist technisch bedingt und stellt damit ein berechtigtes Interesse iSv Art 6 Abs 1 lit f DSGVO dar. Soweit im Folgenden nichts anderes geregelt wird, werden diese Daten von uns nicht weiterverarbeitet.


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Wenn Sie per Formular auf der Website oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen sechs Monate bei uns gespeichert. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre Einwilligung weiter.

{Wenn ein Webshop betrieben wird}


Datenspeicherung


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Nach Abbruch des Einkaufsvorganges werden die bei uns gespeicherten Daten gelöscht. Im Falle eines Vertragsabschlusses werden sämtliche Daten aus dem Vertragsverhältnis bis zum Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist (7 Jahre) gespeichert.  

Die Daten Name, Anschrift, gekaufte Waren und Kaufdatum werden darüber hinaus bis zum Ablauf der Produkthaftung (10 Jahre) gespeichert.  Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder lit b (notwendig zur Vertragserfüllung) der DSGVO.  

{Sofern personenbezogene Cookies verwendet werden}


Cookies


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{Bei Verwendung von Web-Analyse-Tools wie z.B. Google Analytics, eTracker, etc.}


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Wir haben mit dem Anbieter einen entsprechenden Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen.

{Nutzung von IP-Adressen auf Basis der Rechtsgrundlage „berechtigtes Interesse“; in diesem Fall wird eine Pseudonymisierung empfohlen:} Ihre IP-Adresse wird erfasst, aber umgehend (z.B. durch Löschung der letzten 8 Bit)pseudonymisiert. Dadurch ist nur mehr eine grobe Lokalisierung möglich.

{Bei außereuropäischen Anbietern:} Die Beziehung zum Webanalyseanbieter basiert auf … [Standardvertragsklauseln/einem Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Komission (z.B. im Fall der USA: „Privacy Shield“)].

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder f (berechtigtes Interesse) der DSGVO.

Unser Anliegen im Sinne der DSGVO (berechtigtes Interesse) ist die Verbesserung unseres Angebotes und unseres Webauftritts. Da uns die Privatsphäre unserer Nutzer wichtig ist, werden die Nutzerdaten pseudonymisiert [Pseudonymisierung wird beim Rechtsgrund „berechtigtes Interesse“ empfohlen; dies muss mit dem Webanalysedienst abgeklärt werden].

Die Nutzerdaten werden für die Dauer von … [Speicherfrist angeben] aufbewahrt [dies muss mit dem Webanalysedienst abgeklärt werden].

{Sofern ein Newsletter zum Bezug angeboten wird, zusätzlich auch beim entsprechenden Menüpunkt implementieren oder auf diese Datenschutzinformationen verlinken}


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Ihre Rechte


Ihnen stehen bezüglich Ihrer bei uns gespeicherten Daten grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der uns franz@kfz-krenn.com oder der Datenschutzbehörde beschweren.


Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:


Franz Krenn, Jun.

Liebensdorf 33

A-8081 Empersdorf

+43 664 1362775

franz@kfz-krenn.com

 

Datenschutzbeauftragter:

 

Franz Krenn, Jun.

Liebensdorf 33

A-8081 Empersdorf

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franz@kfz-krenn.com









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Urheberrecht

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Quellverweis: eRecht24

 

AGB

 

1. Kostenvoranschlag

(1.1) Kostenvoranschläge sind entgeltlich.

(1.2) Ein Kostenvoranschlag beinhaltet eine nach kaufmännischen und technischen Gesichtspunkten vorgenommene Detaillierung und Aufschlüsselung der Einzelposten Material, Arbeit etc.

(1.3) Der Zeitaufwand für die Erstellung eines Kostenvoranschlages einschließlich der erforderlichen Leistungen wie Fahrten, Reisen, Montagearbeiten und ähnliches wird nach dem Werkstätten- Stundensatz verrechnet. Dieses Entgelt wird bei nachfolgender Auftragserteilung in Abzug gebracht. Erfolgt eine Teilbeauftragung, wird jener Teil des Entgelts gutgeschrieben, der dem Anteil des tatsächlich

erteilten Auftrag im Verhältnis zum Umfang des ursprünglichen Kostenvoranschlages entspricht.

 

2. Tauschaggregate

(2.1) Die Berechnung von Tauschpreisen erfolgt unter der Annahme, dass die vom Auftraggeber beigestellten Aggregate keine ungewöhnlichen Schäden aufweisen und noch aufbereitungsfähig sind. Diese Eigenschaft wird Vertragsinhalt.

 

3. Probefahrten

(3.1) Der Instandsetzungsauftrag umfasst die Ermächtigung, mit Kraftfahrzeugen und Aggregaten notwendige oder zweckmäßige Probeläufe sowie Probe- und Überstellungsfahrten durchzuführen.

 

4. Zahlungen

(4.1) Die Zahlung für erbrachte Instandsetzungsarbeiten und verkaufte Waren hat bar Zug um Zug gegen Übergabe zu erfolgen. Soweit vom Auftragnehmer im Einzelfall Zahlung durch Wechsel, Scheck etc. akzeptiert wird, erfolgt dies zahlungshalber und es gehen anfallende Spesen zu Lasten des Auftraggebers.

(4.2) Die Aufrechnung mit Forderungen des Auftraggebers gegen Forderungen des Auftragnehmers steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als der Auftragnehmer zahlungsunfähig ist oder die Gegenforderung die im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Auftraggebers stehen, gerichtlich festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt worden ist.

 

5. Abstellung von Fahrzeugen

(5.1) Wird ein Fahrzeug vom Auftraggeber nicht zum vereinbarten Abholungstermin oder nach Verständigung von der Fertigstellung an diesem Werktag abgeholt, ist der Auftragnehmer berechtigt, ab dem, dem Abholungstermin bzw. der Verständigung von der Fertigstellung folgenden Tag für das Abstellen des fertig Instand gesetzten Fahrzeuges eine Stellgebühr laut Aushang pro angefangenen Kalendertag zu verrechnen.

(5.2) Ebenso kann der Auftragnehmer das abholbereite Fahrzeug mangels Abholung am vereinbarten Abholungstermin auf Kosten des Auftraggebers einem Drittverwahrer übergeben.

 

6. Altteile

(6.1) Ersetzte Altteile - ausgenommen Tauschteile - sind vom Auftragnehmer bis zum vereinbarten Fertigstellungstermin, jedenfalls bis zur fertigen Instandsetzung des Fahrzeugs aufzubewahren. Der Auftraggeber kann deren Herausgabe bis zum vereinbarten Fertigstellungstermin bzw mangels eines solchen bis Verständigung von der Fertigstellung verlangen. Ohne ausdrückliche anderslautende Mitteilung des Auftraggebers, welche spätestens bis zu diesem Zeitpunkt zu erfolgen hat, ist der Auftragnehmer berechtigt, diese Altteile zu entsorgen.

(6.2) Allfällige Entsorgungskosten gehen zulasten des Auftraggebers.

 

7. Eigentumsvorbehalt

(7.1) Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

 

8. Recht zur Zurückbehaltung des Reparaturgegenstandes

(8.1) Dem Auftragnehmer steht wegen all seiner Forderungen aus dem gegenständlichen Auftrag, insbesondere auch auf Ersatz nötiger und nützlicher Aufwendungen sowie vom Auftraggeber verschuldeten Schadens, ein Zurückbehaltungsrecht an dem betroffenen Reparaturgegenstand des Auftraggebers zu.

(8.2) Forderungen des Auftraggebers auf Ausfolgung an ihn oder Dritte einschließlich Weisungen, über den Reparaturgegenstand in bestimmter Weise zu verfügen, kann der Auftragnehmer bis vollständiger Bezahlung des Entgelts und allfälliger Ersatzansprüche das Zurückbehaltungsrecht an der Sache sowie die Zug-um-Zug-Einrede gemäß (4.1) entgegenhalten.

 

9. Behelfsreparaturen

(9.1) Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen, die nur über ausdrücklichen Auftrag durchgeführt werden, ist lediglich mit einer den Umständen entsprechenden, sehr beschränkten Haltbarkeit zu rechnen.

 

10. Gewährleistung und Leistungsbeschreibung

(10.1) Zur Ausführung der Leistungen im Rahmen der Gewährleistung hat der Auftraggeber, sofern dies tunlich ist, den Reparatur-Gegenstand dem Auftragnehmer in dessen Betrieb zu überstellen. Unternehmerische Auftraggeber tragen die Gefahr der Übersendung, gegenüber Verbrauchern trägt diese der Auftragnehmer. Ist eine Überstellung untunlich, besonders weil die Sache sperrig oder gewichtig ist, ist der Auftragnehmer ermächtigt, die Überstellung auf seine Kosten und Gefahr bzw die Durchführung der Arbeiten im Rahmen der Gewährleistung bei einem anderen Kfz-Betrieb veranlassen.

(10.2) Bestehende und über die Gewährleistung hinausgehende Garantien werden durch die vorstehenden Bestimmungen nicht beeinträchtigt.

 

11. Schadenersatz

(11.1) Der Auftragnehmer haftet für alle von ihm aus Anlass der Ausführung der Instandsetzungsarbeiten verschuldeten Schäden, soweit diese an einer Person oder am Reparaturgegenstand selbst eingetreten sind.

(11.2) Für alle sonstigen Schäden einschließlich der Folgeschäden oder Schäden aus Vertragsverletzung haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(11.3) Diese Beschränkung der Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt auch bei Verlust des vom Auftraggeber übernommenen Reparaturgegenstandes.

(11.4) Befinden sich Gegenstände im Fahrzeug, die nicht zum Betrieb des Fahrzeuges bestimmt sind, trifft den Auftraggeber die Obliegenheit, auf diese gesondert hinzuweisen.

(11.5) Aus der Produkthaftung zustehende Ansprüche bleiben unberührt.

 

12. Erfüllungsort

(12.1) Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.

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